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Veräußerungsgewinn,Erblasser,§ 6 Abs. 3 EStG

Der Gesellschafter V (Vater) ist durch Tod aus einer GmbH & Co.KG ausgeschieden. Mitbeteiligt waren noch S (Sohn) und ein fremder Dritter. Durch Entnahmen ist das Kapitalkonto des V negativ geworden. Mit Erbauseinandersetzung der Rechtsnachfolger zu V hat S den Geschäftsanteil an der KG und damit das negative Kapitalkonto des V in schuldbefreiender Weise übernommen. Die Miterben erhielten das Privatvermögen. Die Erben erklären, dass sie sich im Rahmen der Erbauseinandersetzung weder über- noch untervorteilt sehen, weshalb auch keine Ausgleichszahlungen geleistet wurden. Frage: Führt die Übernahme des negativen Kapitalkontos durch S zu einem Veräußerungsgewinn bei V?
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