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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Sachverhalt Ein Architekt ist alleiniger Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter (52 %) einer Architekten-GmbH, in der er kraft seiner Mehrheitsbeteiligung (fast) alle Beschlüsse durchsetzen kann. Zudem ist er Eigentümer eines großen Gebäudes, in dem er ein Büro an eine GbR aus seiner Architekten-GmbH, einen Statiker und an einen weiteren Freiberufler vermietet. Frage: Besteht mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung, wenn der Eigentümer einer Immobilie ein Büro in dieser Immobilie an eine Mietergemeinschaft (nur zum Zwecke der Anmietung gegründete GbR mit Einstimmigkeitsprinzip und gemeinsamer Vertretung) vermietet, die aus einer GmbH, die er beherrscht, und zwei weiteren natürlichen Personen besteht?
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