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§ 15 EStG,Dienstleistungen zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern,§ 15a EStG und Verlustnutzung

Sachverhalt: Mein Mandant M ist mit 100 % als Kommanditist an einer gewerblichen GmbH & Co. KG beteiligt. Darüber hinaus hält er im Privatvermögen diverse Immobilien, aus denen er Einkünfte aus V+V gem. § 21 EStG generiert. Durch anhaltende Verluste innerhalb der KG sind die Verluste durch den § 15a EStG begrenzt – also nur in Folgejahren verrechenbar. M plant, die vielen Vermietungsobjekte durch die KG technisch (z.B. Organisation von Großreparaturen) betreuen zu lassen und Rechnungen von der KG an M als Privatperson zu schreiben. So könnten seiner Meinung nach die Verluste gem. § 15a EStG verrechnet werden. Bei der Vermietung hätte er Werbungskosten gem. § 9 EStG. Dazu meine Fragen: 1. Gibt es durch das sich anbahnende Vertragsverhältnis KG – Privatperson Problematiken hinsichtlich des Verbots des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB)? 2. Sind diese Geschäfte bei der KG mit M im Gesamtvermögen zu erfassen und dadurch verrechenbar mit den thesaurierten Verlusten durch § 15a EStG? Oder wären diese Erträge bei der KG im SBV zu erfassen und dadurch nicht verrechenbar gem. § 15a EStG? 3. Wie groß schätzten Sie das Risiko der steuermißbräuchlichen Gestaltung gem. § 42 AO – wobei die KG über die Jahre in der Baubranche tätig ist und viele verwaltende Tätigkeiten anfallen?
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