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gesetzlicher,§ 1835a BGB

Unsere Mandantin hat eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der sie eine Innenverhältnisregelung zwischen ihr und zwei Bevollmächtigten getroffen hat: 1. Bevollmächtigter ist der Bruder, zuständig für Finanzen. 2. Bevollmächtigte ist eine Freundin, die für Gesundheitsangelegenheiten zuständig ist. Beiden Personen möchte sie jeweils eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 € aus ihrem Einkommen zukommen lassen. Frage: Wie hoch darf die Vergütung sein, damit sie für die Empfänger noch steuerfrei ist?
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