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§ 15 EStG,Forderungen im Sonderbetriebsvermögen und Abschreibung,Korrespondierende Bilanzierung

Sachverhalt Eine GmbH hält eine 100%ige Tochter-GmbH & Co. KG. Die Tochter-KG ist operativ tätig, die Finanzierung erfolgt über ein Gesellschafterdarlehen der Mutter-GmbH an die Tochter-KG. Andere Finanzierungsmöglichkeiten hat die Tochter-KG nicht. Die Tochter-KG erleidet im Jahr 2021 einen Verlust und wird im Jahr 2022 ihren Geschäftsbetrieb vss. einstellen. Bei Beendigung wird die Tochter-KG vss. ein deutlich negatives Eigenkapital ausweisen. Die Mutter-GmbH schreibt in ihrer Handelsbilanz das Darlehen an die Tochter-KG auf den vss. Rückzahlungsbetrag (deutlich kleiner als 100 %) ab. Bitte gehen Sie für Zwecke des § 15a EStG von einer Pflichteinlage = Hafteinlage von null aus, so dass Verluste der Tochter-KG bei dieser durch § 15a EStG gefangen sind. Vermutung Die Darlehensforderung der Mutter-GmbH stellt steuerlich Sonderbetriebsvermögen bei der Tochter-KG dar. Fragen: 1. Stimmt die Vermutung? 2. Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Abschreibung des Darlehens bei der Mutter-GmbH im Jahr 2021? 3. Wenn die Abschreibung aus der zweiten Frage bei der Mutter-GmbH nicht berücksichtigt werden kann, wann wird sich diese bei der Mutter-GmbH auswirken?
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