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Liebhaberei,Verlust,Einkommensteuer

Ein Mandant betrieb ein Ladengeschäft für Zubehör „Jagen und Fischen“. In den Jahren 2014 bis 2016 wurde über die Steuererklärungen ein Verlust von insgesamt rund –77.500 € geltend gemacht. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde jeweils keine EÜR eingereicht. Auch für das Jahr 2019 wurde wieder ein Verlust erklärt. Der Geschäftsbetrieb wurde Ende 2019 aufgegeben, der restliche Warenbestand konnte bislang nicht veräußert werden. Fraglich ist, ob hier Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und nachgewiesen werden kann oder ob es sich um einen Liebhabereibetrieb handelt.
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