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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Besteuerungszeitpunkt

Sachverhalt: Mein Mandant V (Vater) hat eine GmbH (V ist alleiniger Gesellschafter) und ein Einzelunternehmen, in dem das Vermögen (Gebäude, Grundstück) liegt. Das Einzelunternehmen hält den GmbH-Anteil. Es handelt sich um eine Betriebsaufspaltung und eine umsatzsteuerliche Organschaft. Das Einzelunternehmen verpachtet das Vermögen an die GmbH. Nun möchte mein Mandant V sein Einzelunternehmen einschließlich des GmbH-Anteils an seine Tochter T veräußern. Frage: Der Verkauf von V an T stellt eine Betriebsaufgabe beim Vater V dar. Die stillen Reserven sind aufzudecken und es ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern (Einzelunternehmen). Die Veräußerung des Betriebes ist für den 02.01.2022 geplant. Der Kaufpreis für das Einzelunternehmen enthält auch die Summe des GmbH-Anteils. Ist der Veräußerungsgewinn voll dem Kalenderjahr 2022 zuzurechnen? Oder muss hier der Veräußerungsgewinn anteilig für den GmbH-Anteil 2021 zugerechnet werden, da der Vertrag im Jahr 2021 abgeschlossen wurde?
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