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§ 4 Abs. 4 EStG,§ 255 Abs. 1 HGB,Kosten der Darlehenssicherung

Im VZ 01 wird der notarielle Vertrag über den Erwerb eines Anteils an einem Grundstück geschlossen, das aufgrund einer Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft ist. Erst im darauffolgenden VZ 02 findet der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten und damit die Aufnahme des neuen Gesellschafters statt, im VZ 01 gibt es aber bereits Kosten für die Grundschuldbestellung. Müssen diese Kosten bereits im VZ 01 berücksichtigt werden, oder handelt es sich um Betriebsausgaben des VZ 02, da erst dann der MU-Anteil auf den neuen Gesellschafter übergegangen ist?
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