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Anrechnung,Gewerbesteuer

Es besteht eine atypisch stille Gesellschaft an einer GmbH. Die GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €. Die Einlage des atypisch stillen Gesellschafters beträgt 100.000 €. Laut Vertrag erhält der atypisch still Beteiligte 35 % des handelsrechtlichen Gewinns. Der handelsrechtliche Gewinn ist 300.000 € und die zu zahlende Gewerbesteuer 42.000 €. Nach unserem Verständnis erhält der atypisch still Beteiligte 35 % von 300.000 €, also 105.000 €, und eine Gewerbesteueranrechnung vereinfacht gesagt von 35 %, also 42.000 €. Dies wird selbstverständlich ausgedrückt und festgestellt über den Gewerbesteuermessbetragsanteil, welcher dem atypisch still Beteiligten zugerechnet wird. Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG richtet sich der Anteil eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels. Weitere Voraussetzung ist, dass im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. Sind noch weitere Punkte zu beachten?
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