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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Unser Mandant (M) war Alleingesellschafter der von ihm gegründeten M-GmbH. Im Zuge der Nachfolgeplanung wurden im Jahr 2018 25 % der Anteile an seine Tochter (T) übertragen. Im Jahr 2019 wurde eine Grundstücks-GmbH & Co. KG gegründet, die an sich ausschließlich Grundvermögen verwaltet. An deren Vermögen ist M zu 100 % beteiligt. Komplementärin ist eine Verwaltungs-GmbH, deren Anteile vollumfänglich von M gehalten werden. In der Folge wurden die Anteile des M an der M-GmbH (75 %) an die Grundstücks-GmbH & Co. KG übertragen. Letztere vermietet seitdem Grundstücke an die M-GmbH, die unstreitig als wesentliche Betriebsgrundlagen mit der Folge einer sachlichen Verflechtung im Sinne der H 15.7 (5) EStH anzusehen sind. Frage: Führt diese Konstellation zu einer Betriebsaufspaltung und stellen die Anteile an der M-GmbH bei der Grundstücks-GmbH & Co. KG Sonderbetriebsvermögen dar?
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