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Versorgungsleistungen,Unentgeltlichkeit,Erbfolge

Vater und Sohn sind an einer GmbH beteiligt. Vater hat 90 %, der Sohn 10 % Gesellschaftsanteile. Der Vater beabsichtigt, einen Anteil von 80 % auf den Sohn zu übertragen und 10 % zu behalten. Unter welchen Voraussetzungen kann der Vater übertragen, ohne dass ein Veräußerungsgewinn entsteht? Kann der Vater seine 10 % mit Mehrfachstimmrecht ausstatten, so dass er die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung hat, oder ist dann eine Übergabe gegen Versorgungsleistungen nicht mehr möglich?
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