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§ 16 EStG,Bilanzierung der Abfindung bei Ausscheiden von Kommanditisten,Aufstockung stiller Reserven

An der AB Grundbesitz GmbH & Co. KG sind der A und B mit jeweils 50 % beteiligt. Der A hat seinen Anteil im Jahr 2019 mit Wirkung zum 31.12.2020 gekündigt. Der einzige Vermögensgegenstand der AB Grundbesitz GmbH & Co. KG ist ein Grundstück mit einem Restbuchwert von 400 T€ und einen Zeitwert (Gutachten) von 3.000 €. Frage: Wie ist das Ausscheiden des A aus der AB Grundbesitz GmbH & Co. KG zu bilanzieren? Sind in der Steuerbilanz mit dem Ausscheiden des A die anteiligen stillen Reserven auf das Grundstück zu aktivieren: Buchung Grundstück 1.300 T€ an Verbindlichkeit Abfindungsguthaben A 1.300 T€? Oder ist ein aktiver Ausgleichsposten für die nicht realisierten Reserven auf das Grundstück zu bilden? Auf Ebene der Gesellschaft wird das Grundstück nicht veräußert, nur ein Gesellschafter scheidet aus und muss abgefunden werden. Der Abfindungswert steht nicht fest und der Gerichtsprozess kann Jahre dauern. Wenn jetzt dem A ein Abfindungswert gesondert und einheitlich zugerechnet wird, muss der A diesen zum jetztigen Zeitpunkt versteuern, obwohl der Wert nicht feststeht und die AB GmbH keine liquiden Mittel hat, um die Abfindung zu zahlen.
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