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Bilanz,Gesellschaft

Unsere Mandantin ist eine GmbH und eine atypisch stille Gesellschaft. Für die GmbH wurden die Bilanz und die GuV beim Finanzamt eingereicht. Für die GmbH atypisch still wurde lediglich eine gesonderte Gewinn-Feststellung eingereicht. Das Finanzamt verlangt jetzt für die GmbH atypisch still ebenfalls eine Bilanz. Frage: Welche Vermögensgegenstände sind in dieser Bilanz zu aktivieren (Einlage stiller Gesellschafter) und welche Werte sind auf der Passivseite darzustellen (Kapital); oder genügt die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung?
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