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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerblicher Grundstückshandel

Unser Mandant betreibt Ferienwohnungen in privater Vermögensverwaltung. Daneben hat er folgende Immobilienverkäufe getätigt: 2017 steuerpflichtiger Verkauf eine Wohnung wegen zwei Jahren Behaltedauer 2018 steuerpflichtiger Verkauf eine Wohnung wegen fünf Jahren Behaltedauer steuerpflichtiger Verkauf zwei Wohnungen wegen einem Jahr Behaltedauer 2019 steuerfreier Verkauf eine Wohnung mit Behaltedauer elf Jahre 2020 steuerpflichtiger Verkauf eine Wohnung wegen drei Jahren Behaltedauer 2021 steuerpflichtiger Verkauf ein Haus mit Behaltedauer zwei Monate Die Verkäufe wurden bislang als Einkünfte gem. § 23 EStG deklariert und versteuert. Das Finanzamt hat noch keinen gewerblichen Grundstückshandel angesetzt. Jetzt steht noch ein Haus zum Verkauf, das bisher ausschließlich privat zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist jedoch nicht erfolgt. Die Nutzung ist tatsächlich jedoch erfolgt. Dieses Haus wurde im Februar 2017 erworben – der Verkauf soll nach Ablauf der fünfjährigen Behaltefrist im März 2022 erfolgen. Dieses Objekt ist danach kein Objekt im Sinne der „Drei-Objekt-Grenze“. Die Frage ist jedoch, ob es, da seit dem Jahr 2017 gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, in diesen einbezogen wird oder nicht. Ist nach Ablauf von fünf Jahren dieses zu eigenen Wohnzwecken genutzte Haus steuerfrei veräußerbar?
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