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Gründung der GmbH & Co. KG,§ 123 Abs. 3 i. V. m. §§ 124 und 152 UmwG

Meine Mandantin hat eine Hausverwaltung und laufende Jahresverträge mit verschiedenen Eigentümergemeinschaften. Die Hausverwaltung wird als Einzelunternehmen geführt. Nun möchte meine Mandantin in eine GmbH & Co. KG wechseln. Wir haben ihr eine Einbringung des Einzelunternehmens nach Umwandlungssteuerrecht in die GmbH & Co. KG empfohlen. Ein befreundeter Wirtschaftsprüfer der Mandantin meint, sie soll eine neue GmbH & Co. KG gründen, die Jahresverträge zwischen dem Einzelunternehmen und den Eigentümern nach und nach auslaufen lassen und dann neue Verträge mit der GmbH & Co. KG abschließen. Wenn dies geschehen ist, soll sie das Einzelunternehmen dichtmachen. Das wäre ja der „einfachere“ Weg. Ist diese Vorgehensweise steuerneutral möglich? Gibt es Risiken?
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