Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 16 EStG,§ 24 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG,Entnahme vor Veräußerung Mitunternehmeranteil

Der Unternehmer A ist 100-%-Gesellschafter der A-GmbH & Co. KG. An der A-GmbH (Komplementärin) ist er ebenfalls zu 100 % beteiligt. A möchte nun seine 100 % an der KG und seine 100 % an der GmbH (gesamter Mitunternehmeranteil) veräußern. Allerdings existieren aus der Vergangenheit noch abgeschriebene bzw. einzelwertberichtigte Forderungen. Zahlungen an die A-GmbH & Co. KG, die diese Forderungen betreffen, sollen nach dem Willen des A ihm im Zeitpunkt der Zahlung zufließen. Bei der A-GmbH & Co. KG sollen die Zahlungen als Durchläufer behandelt werden. Lässt sich so etwas steuerlich gestalten? Folgende Gedanken hatten wir zu diesem Sachverhalt: – A hat noch ein Einzelunternehmen. Wäre es vorstellbar, dass die A-GmbH & Co. KG vor Verkauf der Anteile durch A den an sich wertlosen Forderungsanspruch an das Einzelunternehmen des A zu einem Kaufpreis von 0 € abtritt? – Im Rahmen der Veräußerung der Anteile behält sich A den Anspruch zurück, die Zahlungen zu vereinnahmen, sollten diese denn noch geleistet werden. Ist so etwas grundsätzlich möglich? Hätte so etwas zwingende Auswirkungen auf den Verkaufspreis? Wären die jeweiligen Zahlungen bei A als laufende Einkünfte mit Vereinnahmung zu versteuern oder als nachträgliche Einnahmen im Jahr der Veräußerung (rückwirkendes Ereignis)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen