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Hausboot,Betriebsstätte

Sachverhalt: Mandant A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH erwirbt ein Hausboot, in welchem der Sitz der A-GmbH ist (= Hauptadresse). Das Hausboot soll sich dauerhaft an einem angemieteten Steg befinden. Grundsätzlich ist es möglich, das Hausboot zu bewegen. Frage 1) Kann ein Hausboot die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte erfüllen? Welche Voraussetzungen sind insbesondere zu beachten? Frage 2) Sind die Kosten für ein Hausboot steuerlich abzugsfähig oder gelten Beschränkungen ähnlich den Beschränkungen bei Yachten im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG (oder dieselben Beschränkungen)? Abwandlung 1: Wenn anstelle der A-GmbH die Gesellschafterin A das Hausboot selbst erwirbt und der A-GmbH zur Nutzung überlässt, handelt es sich dann bei dem Hausboot um eine wesentliche Betriebsgrundlage, die zu einer Betriebsaufspaltung führt? Abwandlung 2: Mandantin A ist nicht direkt an der A-GmbH, sondern an der A-Holding-GmbH beteiligt und die A-Holding-GmbH wiederum zu 100 % an der A-GmbH sowie zu 100 % an der B-GmbH (Schwestergesellschaft der A-GmbH). Die B-GmbH ist eine Immobilien-GmbH, welche die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch nimmt. Die B-GmbH erwirbt das Hausboot und vermietet es an die A-GmbH. Frage 1) Handelt es sich bei der Vermietung des Hausboots um Einnahmen der B-GmbH, die die erweiterte Grundstückskürzung der B-GmbH gefährden könnten? Frage 2) Kann diese Konstellation eine Betriebsaufspaltung auslösen?
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