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§ 6 EStG,Bewertung von Anteilen an einer GmbH im Rahmen der Betriebsaufgabe,Fiktive Anschaffung i.S. des § 17 EStG

Herr M. war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Betriebs-GmbH und Alleineigentümer einer Besitz-Einzelfirma. Er hat die wesentlichen Geschäftsgrundlagen an die GmbH verpachtet. Der GmbH-Anteil wurde in seiner Einzelfirma als Anlagevermögen bilanziert. Buch- und Nennwert betrugen zum 31.12.2019 jeweils 25.000 €. Am 02.01.2020 verkaufte Herr M. das gesamte Inventar seiner Einzelfirma an Herrn X. Ebenso verkaufte er den Firmenwert (Kundenstamm, Internetpräsenz, Lieferantenkontakte etc.) der GmbH an Herrn X. Herr M. erklärte zum 02.01.2020 die Betriebsaufgabe und erklärte die GmbH zum 01.01.2020 als aufgelöst. Die Liquidationseröffnungsbilanz wurde auf den 01.01.2020 erstellt, die Schlussbilanz auf den 31.10.2021. Das Eigenkapital der GmbH betrug am 31.12.2019 negativ 62.840 €, 02.01.2020 positiv 37.105 €, 31.12.2020 positiv 19.700 €, 31.10.2020 positiv 20.600 €. Einzige Aktivposition war das Gesellschafter-Verrechnungskonto (Forderung GmbH an Gesellschafter). Meine Rückfragen zu diesem Sachverhalt: 1. Herr M. hat zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe am 02.01.2020 den GmbH-Anteil zu entnehmen. Die GmbH hat keinen Firmenwert mehr und darf aufgrund der Liquidation nicht mehr am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Mit welchem Wert ist die GmbH bei der Entnahme anzusetzen? 2. Handelt es sich bei der Antwort zu 1. dann auch um fiktive Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG?
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