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Abzinsung,Rückstellung

Bei unverzinslichen Darlehen erfolgt nach § 6 EStG keine Abzinsung bei einer Laufzeit unter zwölf Monaten zum Bilanzstichtag. In einem Darlehensvertrag wird eine Laufzeit von elf Monaten und keine Verzinsung vereinbart. Damit muss keine Abzinsung erfolgen. Die Laufzeit des Vertrags wird jetzt verlängert. Muss eine Tilgung und eine neue Auszahlung erfolgen, um die Abzinsung zu vermeiden? Sind Verlängerungen überhaupt möglich? Wann liegt § 42 AO vor?
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