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stille Beteiligung,Steuerpflicht

Person A hat mit Person B (Wohnsitz USA) im Jahr 2013 einen Unterbeteiligungsvertrag an einem Personengesellschaftsanteil in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG nur für den Veräußerungsfall abgeschlossen. Das heißt, am laufenden Gewinn und Verlust ist Person B nicht beteiligt. Person B stehen auf Grund des Unterbeteiligungsvertrags Informationsrechte zu, d.h. Einsicht und Kenntnisnahme des Jahresabschlusses der GmbH & Co. KG. Darüber hinaus ist Person A Person B gegenüber zur Auskunft über alle den Unterbeteiligungsvertrag betreffenden Umstände verpflichtet. Es ist jetzt geplant, den Unterbeteiligungsvertrag aufzulösen und die steuerlichen Konsequenzen abzubilden, wobei sich folgende steuerliche Fragen seitens des Mandanten stellen: Fragen: 1. Handelt sich nach den Ausführungen um eine atypische oder typische Unterbeteiligung? 2. Würde es bei Zahlung einer Abfindung im Veräußerungsfall oder bei Aufhebung des Unterbeteiligungsvertrags sowohl bei einer atypischen als auch bei einer typischen Unterbeteiligung zu steuerlichen Belastungen bei Person B kommen? 3. Können Person A und B den Unterbeteiligungsvertrag – der eine Abfindung für den Veräußerungsfall vorsieht – ohne eine Zahlung einvernehmlich aufheben, ohne dass steuerliche Belastungen entstehen?
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