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Betriebsaufspaltung,Überlassung Wohnadresse

Ausgangsfall: Mandant A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Er hat die A-GmbH im Handelsregister auf seine private Wohnadresse angemeldet. a) Die Wohnung ist angemietet. b) Die Wohnung befindet sich im Eigentum von A (100 %). c) Die Wohnung wurde im Rahmen einer Bruchteilsgemeinschaft erworben (50/50) und gehört A somit nur zu 50 %. d) Die Wohnung wurde im Rahmen einer GbR erworben (50/50) und gehört A somit nur zu 50 %. Fragen: 1) Löst bereits die Anmeldung der GmbH im Handelsregister auf die Adresse der o.g. Wohnung eine Betriebsaufspaltung in den Fällen a) bis d) aus, wenn: I) die GmbH keine anderen Räumlichkeiten selbst angemietet hat, II) die GmbH andere Räume angemietet hat?
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