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E-Auto,Strom,§ 5 EStG

Mein Mandant hat ein E-Auto angeschafft sowie ein E-Motorrad, mit denen er abwechselnd zwischen Betrieb und Wohnung fährt sowie geschäftliche Fahrten durchführt. Dafür will er sich eine Wallbox anschaffen. Circa 40 km fährt er wöchentlich mit dem Motorrad sowie 160 km mit dem Auto. Welche Voraussetzungen müssen an die Wallbox gestellt werden, damit sie steuerlich abzugsfähig ist? Ist es richtig, dass 50 % der AK der 1-%-Regelung unterliegen? Und gibt es bezüglich 2022 Änderungen?
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