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zeitraumbezogene Leistung,Rechnungsabgrenzung

Unser Mandant bietet Online-Schulungen an. Hierbei findet die Leistung über einen Online-Kurs und den Support der Mitarbeiter statt. Der Online-Kurs steht den Kunden für zwei oder drei Jahre zur Verfügung. Fraglich ist nun, ob die Erlöse durch den Verkauf des Online-Kurses auf zwei oder drei Jahre verteilt werden können. Wie wäre zu verfahren, wenn der Zugang für zehn Jahre gewährt wird? Welche Formulierung muss in den Rechnungen dargestellt werden, um die Rechnungsabgrenzung rechtssicher zu gestalten? Die Formulierung „Leistungszeitraum entspricht dem Rechnungsdatum“ wäre m.E. hierbei schädlich. Auf welcher Rechtsgrundlage kann dies für Einzelunternehmer oder GmbHs dargestellt werden? Welche Risiken bestehen hierbei? Welche Formulierungen sollten in den Verträgen und in den Rechnungen dargestellt sein?
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