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Betriebsverpachtung,Vermietung

Ein Mandant von uns ist als Einzelunternehmer (Gerüstbau) tätig und möchte mit seinem Sohn und seiner Frau eine GmbH gründen (Vater 60 %, Sohn 30 %, Mutter 10 %), welche künftig den Gerüstbau betreiben soll. Zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven des Einzelunternehmens ist eine Betriebsverpachtung im Ganzen an die GmbH angedacht. Es würde somit eine echte Betriebsaufspaltung entstehen. Nach einer ersten Recherche sollte bei der vertraglichen Gestaltung des Pachtvertrags ein besonderes Augenmerk auf den Firmenwert gelegt werden, da in der Praxis des Öfteren eine ungewollte Übertragung des Firmenwerts (mit Aufdeckung stiller Reserven) auf die operative GmbH erfolgt. Sehen Sie hier auch entsprechende Gefahren und falls ja, wie könnten diese verhindert werden?
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