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Lohnsteuer,Pkw

Mandant, alleinstehend, keine Kinder, Einzelunternehmer hat zwei betriebliche Pkws: Pkw 1: Bruttolistenpreis 93.000 € ,Zulassung nur von März bis Oktober Pkw 2: Bruttolistenpreis 65.300 € Bisher wurde die private Kfz-Nutzung (1-%-Regelung) in den Monaten 01, 02, 11 und 12 für den Pkw 2 erklärt und in den Monaten 03–10 für den Pkw 1. Da er nicht gleichzeitig zwei Pkws nutzen kann, wurde in den Monaten 03–10 nur der Pkw mit dem höheren BLP der Privatnutzung unterworfen. Wenn der Mandant nur den Pkw 1 hätte, würde die Kostendeckelung angewendet. Ist es möglich, für die Zeit 03–10 die Kostendeckelung für Pkw 1 anzusetzen, oder muss die Kfz-Nutzung für zwei Pkws angesetzt werden und kann für Pkw 1 auf die Kosten begrenzt werden?
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