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laufender Gewinn

Eine gewerbliche GmbH & Co. KG hat mehrere Immobilien bilanziert. Geplant ist, einige dieser Immobilien zu verkaufen. Der Käufer plant, diese umzubauen. Daher wird im Kaufvertrag eine stufenweise Fälligkeit des Verkaufspreises in Höhe von 100 Geldeinheiten vereinbart: 1. 1/3 des Verkaufspreises ist im Sommer 2022 fällig. 2. 1/3 des Kaufpreises ist bei fortschreitender Planungsreife sowie der Freiräumung der Immobilienflächen fällig. 3. 1/3 ist bei Erteilung der Baugenehmigung fällig. Damit wird sich der Zufluss des Verkaufspreises bis voraussichtlich 2023 ziehen. Der Vertrag wird im Sommer 2022 unterzeichnet. Angenommen wird, dass – die Zahlung zu 1. wie beschrieben im Jahr 2022 fließt, – die Bedingungen zu 2. zwar im Jahr 2022 erfüllt werden, aber erst im ersten Halbjahr 2023 von einem Gutachter als erfüllt festgestellt werden und daher auch das zweite Drittel des Verkaufspreises erst im Jahr 2023 fließt, - die Zahlung zu 3. erst im Jahr 2023 erfolgt. Frage: Wie bzw. in welcher Höhe ist der Verkaufspreis bei der GmbH & Co. KG in der Steuerbilanz 2022 zu bilanzieren? Ist der Verkaufspreis lediglich zum erstem Drittel auszuweisen, wenn bis zur Erstellung der Steuerbilanz 2022 Anfang 2023 noch keine Kenntnis über die gutachterliche Bestätigung für die Erfüllung der Bedingung für die zweite Kaufpreisrate vorliegt?
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