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Abgrenzung SoBV u. notw. PV,R 4.2 Abs. 12 EStR,§ 8 Abs. 2 EStG

Im Alleineigentum von A befindet sich ein Grundstück mit Gebäude, das gemischt genutzt wird. A ist als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Das Gebäude wurde bei Erwerb zu 100 % in das Sonderbetriebsvermögen von A eingelegt. 40 % des Gebäudes werden für den Betrieb der GmbH & Co. KG genutzt. Weitere 40 % des Gebäudes werden durch den Kommanditisten A für eigene Wohnzwecke genutzt. Die Eigennutzung wird als Nutzungsentnahme versteuert. Die restlichen 20 % werden für Wohnzwecke an die Tochter von A überlassen. Die Tochter ist Angestellte der GmbH & Co. KG. Die Überlassung wird als Sachbezug im Rahmen der Lohnabrechnung versteuert. Frage: Wie erfolgt die Zuordnung des Grundstücks zum Betriebsvermögen (notwendig, gewillkürt)? Können alle Gebäudeteile weiterhin dem Betriebsvermögen zugeordnet werden oder besteht die Gefahr einer Zwangsentnahme? Wie ist die Höhe des Sachbezugs korrekt zu ermitteln?
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