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gewerblicher Grundstückshandel,langfristige Vermietung,Beteiligung an Grundstücksgesellschaft

Ein Objekt wurde im Jahr 2020 veräußert, und der Spekulationsgewinn wurde entsprechend der Einkommensteuer unterworfen. Im Jahr 2022 wurde ein weiteres Objekt angeschafft mit dem Ziel der Verkaufes binnen ein bis zwei Jahren. Im Jahr 2023 wird wohl ein weiteres Objekt angeschafft mit der gleichen Zielsetzung. Neben den Spekulationsobjekten hat mein Mandant noch sechs Vermietungsobjekte. Mieteinnahmen werden entsprechend erklärt. Folgende Fragen ergeben sich: 1. Bei einem Mietobjekt läuft im Jahr 2024 die Zehn-Jahres-Frist aus, und es ist ein Verkauf angestrebt. → Wird dieser Verkauf in die Drei-Objekt-Grenze für den gewerblichen Grundstückshandel mit eingerechnet, oder bleiben Objekte nach der Zehn-Jahres-Frist hier generell außen vor? 2. Mein Mandant hat mit seinem Bruder eine GbR, Feststellungserklärung etc. Hier wird teils auch mit Objekten gehandelt, sprich Kauf – Renovierung – Verkauf. → Wird die Anzahl der Verkäufe der GbR auf meinen Mandanten angerechnet, oder zählt für die GbR auch normal die Drei-Objekt-Grenze?
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