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Arbeitszimmer,Ehegatten,Zurechnung

Die Eheleute haben eine Wohnung erworben, in der die Ehefrau ein Arbeitszimmer nutzt. Die Ehefrau zahlt den Kapitaldienst für die Wohnung allein, weil der Ehemann wegen Krankheit keine Einkünfte hat. Muss die Ehefrau 50 % vom Arbeitszimmer durch Mietvertrag vom Ehemann mieten, obwohl sie 100 % der Aufwendungen trägt?
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