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Liebhaberei,Beendigung

Unsere Mandant erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und seit 2019 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Wildnisschule). In den Jahren 2019 und 2020 entstanden Verluste und wurden die Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Gewinnerzielungsabsicht aus Gewerbebetrieb versehen. 2021 ergibt sich auch ein Verlust. Im Jahr 2022 wird der Betrieb aus persönlichen familiären Gründen aufgegeben. Daher werden voraussichtlich die Verluste aus § 15 EStG für die Altjahre gestrichen. Gibt es Gründe für die Aufgabe des Gewerbebetriebs, welche nicht zum Streichen der Verluste führen, z.B. Pflegebedürftigkeit/Krankheit eines Familienmitglieds etc.?
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