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Betriebsverpachtung im Ganzen,Unentgeltliche Überlassung,§ 15 EStG

Der Inhaber eines von uns betreuten Handwerksbetriebs möchte zum 31.12.2022 den Betrieb einschließlich Betriebsgrundstück an seinen Sohn verpachten. Für das erste Pachtjahr sollen seitens des Sohns keine Pachtzahlungen erfolgen. Hintergrund ist zum einen, dass der Sohn im ersten Jahr seiner Selbstständigkeit eine sogenannte Starthilfe bekommen soll, zum anderen tritt beim Vater als Verpächter als Folge ein, dass er bei seiner im Verpachtungsbetrieb angestellten Ehefrau der Familienversicherung zugeordnet wird und aus der privaten Krankenversicherung fällt. Diese Konstellation wurde dem Verpächter von der Handwerkskammer angeraten. Unabhängig von dieser krankenversicherungsrechtlichen Frage  ist die steuerliche Seite zu klären: 1. Kann eine solche „Pachtpause“ als Starthilfe anerkannt werden im Zusammenhang mit einem Pachtverhältnis mit dem Sohn? 2. Falls ja, sind die Betriebsausgaben des Pachtbetriebs (Abschreibung, Zinsen und laufende Ausgaben) in der „Pachtpause“ abziehbar? Ab dem zweiten Jahr fließen die Pachtzahlungen dem Vater zu.
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