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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung

Ein an einer A-GmbH zu 50 % beteiligter Gesellschafter erwirbt ein Grundstück und schließt mit der A-GmbH einen Erbbaupachtvertrag. Die A-GmbH errichtet auf diesem Grundstück ein Firmengebäude für eigene betriebliche Zwecke. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung waren bisher nicht gegeben. Würde es trotz der nur 50 % Beteiligung zur Betriebsaufspaltung kommen, da die Abhängigkeit der GmbH von dem Erbbaurecht des Gesellschafters auf eine personelle Verflechtung schließen lässt?
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