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Investitionszuschüsse,Handelsbilanz und Steuerbilanz,§ 5 Abs. 1 S. 1 letzter Hs. EStG

Unser Mandant hat zur Anschaffung einer großen Maschine einen Zuschuss vom Ministerium für Wirtschaft erhalten. Für diesen Zuschuss besteht ein Wahlrecht. Er kann entweder von den Anschaffungskosten der Maschine abgezogen werden und wirkt sich somit über die niedrigere AfA aus oder direkt als Ertrag erfolgswirksam verbucht werden. Kann dieses Wahlrecht nun in der Handelsbilanz anders ausgeübt werden als in der Steuerbilanz, oder besteht eine Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz? Kann in der Steuerbilanz eine Kürzung der Anschaffungskosten erfolgen und in der Handelsbilanz aber ein Ausweis direkt im Ertrag?
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