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Kapitalkonten,Einlage Immobilie,Entnahmen

Zwei natürliche Personen besitzen eine Immobilie im Privatvermögen, Besitzzeit bereits mehr als zehn Jahre. Die Immobilie soll nun gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden. Die Einbringung erfolgt zum Teilwert, um neues AfA-Volumen zu generieren. Aufgrund einer hohen AfA wird zunächst über einige Jahre der Gewinn entsprechend gemindert – dieser Gewinn wird am Jahresende auf die entsprechenden Kapitalkonten bzw. Fremdkapitalkonten verteilt. Unterdessen beträgt der Liquiditätsüberschuss jährlich mehr als der steuerlich ermittelte Gewinn. Dieser Liquiditätsüberschuss soll laufend ausgeschüttet werden, was dazu führen würde, dass diese Entnahmen jährlich höher als der Gewinnanteil sein werden. Fragestellung: Zwar würden dann Überentnahmen vorliegen, aber mangels Zinsaufwands m.E. ohne Wirkung. §-15a-Verluste liegen nicht vor. Sehen Sie darüber hinaus weitere Probleme aufgrund der Überentnahmen? Zumindest kann das Kapital nicht negativ werden, da im Eigenkaiptal der Teilwert der Immobilie verbucht ist (durch Step-Up für neues AfA-Volumen), welcher durch die Überentnahme (vereinfacht gerechnet in Höhe der nicht-liquiditätswirksamen AfA) jährlich abschmilzt. Sehe ich das so richtig?
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