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notwendiges BV,Sonderbetriebsvermögen,Beteiligung

Unsere Mandanten – bestehend aus Mann und Frau – sind Kommandisten einer gewerblichen KG (Coaching). Darüber hinaus hält unsere Mandantin die Anteile an einer GmbH. Der Mann hält 25 % der Anteile. Die Frau hält 25 % der Anteile. Die restlichen 50 % werden von zwei Kindern gehalten. Im Betriebsvermögen der GmbH befindet sich eine Immobilie. Diese Immobilie wird vermietet an die KG. 1. Fraglich ist, ob es sich bei der Immobilie um SBV handeln kann. 2. Fraglich ist, ob die Anteile an der GmbH der beiden Ehepartner SBV der KG sein können. Hintergrund: Die KG soll per Formwechsel in eine GmbH umgewandelt werden und dies zum Buchwert. Derzeit ist kein Sonderbetriebsvermögen vorhanden.  a) Im Rahmen der Umwandlung stellt sich nun die Frage, ob Sonderbetriebsvermögen vorliegen kann. Sonderbetriebsvermögen I oder Sonderbetriebsvermögen II? b) Kann es sich bei den jeweils 25-%-GmbH-Anteilen überhaupt um eine wesentliche Betriebsgrundlage handeln? c) Kann ein Formwechsel unter Rückbehalt der GmbH-Anteile im Privatvermögen zu Buchwerten erfolgen? d) Im Anschluss an den Formwechsel sollen die Anteile der „GmbH“ per qualifiziertem Anteilstausch durch das Ehepaar in eine Holding-GmbH eingebracht werden. Kann dieser Vorgang zu Buchwerten i.S.d. § 21 UmwStG erfolgen? Welche Risiken bestehen insgesamt hierbei?
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