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Anforderungen an ein Fahrtenbuch,ordnungsgemäßes Fahrtenbuch,Verwerfung Fahrtenbuch

Ein Mandant hat für sein betrieblich genutztes Fahrtenbuch ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch erstellt. Das Fahrtenbuch besteht aus von ihm erstellten Vorlagen, die alle Voraussetzungen erfüllen. Das Finanzamt beabsichtigt, dieses Fahrtenbuch nicht anzuerkennen, da es jederzeit änderbar ist, da Seiten ausgetauscht werden können. Es verlangt mind. ein Fahrtenbuch, das im Burömaterialhandel gekauft wurden muss (diese käuflich zu erwerbenden „kleinen“, meist blauen  Fahrtenbücher). Frage: Hat das Finanzamt das vorgelegte Fahrtenbuch (Einzelblätter) anzuerkennen?
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