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doppelte Haushaltsführung,Möbel

Eine selbständige Regisseurin ist seit 15 Jahren als solche freiberuflich tätig in Berlin. Sie kann eine zweijährige Fortbildung in einem speziellen Teilbereich der Regie in Hamburg wahrnehmen. Dafür mietet sie eine zweite Wohnung (40 qm) an für 1.000 €/Monat für die Dauer der zwei Jahre Zusatzqualifikation. Ihr Lebensmittelpunkt bleibt in Berlin, wo sie auch weiterhin kleinere Filmprojekte wahrnimmt. Frage 1) Kann sie die Miete als Betriebsausgabe Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen? Frage 2) Sie hat Kosten in Höhe von 4.000 €, um Möbel für die Einrichtung der Wohnung zu kaufen, und 200 € monatliche Internetkosten. Kann sie diese Kosten als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung ansetzen, obwohl sie mit der Miete bereits die 12.000 € BA für doppelte Haushaltsführung ausschöpft, oder fallen sie unter die Deckelung des § 4 Abs. 5 Nr. 6a i.V.m. § 9 EStG?
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