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Sonderabschreibung,Laufzeit

Die Stadt K hat für ein bestimmtes Gebiet einen Bebauungsplan aufgestellt, der derzeit öffentlich ausliegt und im Januar 2022 rechtskräftig wird. Der Bauträger A plant in diesem Gebiet den Bau einer Wohnanlage mit 55 Wohneinheiten. Zur Fristwahrung gem. § 7b EStG hat A im Dezember 2021 einen Bauantrag für vorgenanntes Objekt. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans soll der Bauantrag zurückgenommen werden. Sichert diese Vorgehensweise die Fristwahrung für die Sonderabschreibung gem. § 7b EStG?
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