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Kettenschenkung,Verhinderung Betriebsvermögen,§ 39 AO

Stpfl. betreibt Versicherungsbüro in Büroräumen der Eltern. Grundstück mit Wohn- und Bürogebäude bekommt der Stpfl. von seinen Eltern geschenkt. Somit wird der Büroteil steuerliches Betriebsvermögen. Um dies sofort wieder zu „neutralisieren“, folgende Vorgehensweise: Grundstück Wohn- und Bürogebäude schenkt der Stpfl. teilweise seiner EF. Wohn- und Bürogebäude wird unterteilt in zwei Wohnungseinheiten (Stpfl. = private Wohnung/EF = Büro), die Büroeinheit schenkt er seiner EF (somit bleibt das komplette Haus im Privatvermögen). Frage 1: Sehen Sie ein Problem von Gestaltungsmissbrauch, wenn ein Teil der Schenkung am selben Tag wieder weitergeschenkt wird? Das Büro wird dann von der EF unentgeltlich an den Stpfl. zur Nutzung überlassen. Die Nebenkosten werden über Drittaufwand in das Gewerbe des Stpfl. eingebucht. (Problematik: Die unentgeltliche Überlassung könnte als Schenkung deklariert werden, ist aber wegen des zur Verfügung stehenden Freibetrags außer Betracht zu lassen.) Frage 2: Ist eine unentgeltliche Überlassung und die Einbuchung über Drittaufwand in diesem Fall möglich? Der Mandant sichert sich gegenüber seiner Frau in der Schenkungsurkunde ab mit einer Rückfallklausel und einem Vermietungsverbot an ein anderes Gewerbe (bzw. nur mit Zustimmung). Frage 3: Wäre das Eintragen eines Nutzungsrechts für den Gewerbebetrieb des Stpfl. schädlich, so dass die Räume dann wieder Betriebsvermögen werden, bzw. ist das Vermietungsverbot bzw. Vermietungserlaubnis nur mit Zustimmung auch schon schädlich?
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