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Betriebsverpachtung,§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG,Vorbehaltsnießbrauch

Meine Mandantin hat ihren Gewerbebetrieb (Schreinerei) seit einigen Jahren an Ihren Sohn verpachtet. Ihre Einkünfte aus dieser Verpachtung werden seither als gewerbliche Einkünfte (keine Betriebsaufgabe erklärt) klassifiziert und auch veranlagt. Der ruhende (verpachtete) Betrieb wird zum 01.01.2023 mit sämtlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen (in erster Linie G & B und das sich darauf befindliche Gebäude der Schreinerei/zusätzlich ein zweites Gebäude/G & B, in dem sich das bislang mitverpachtete Büro (20 % der Wohnfläche des Hauses, restliche 80 % zu Wohnzwecken eigengenutzt) der Schreiner befindet, evtl. ebenfalls eine wesentliche Betriebsgrundlage) auf ihren Sohn (Pächter) übertragen. Meine Fragen: 1) Ist die Übertragung zu Buchwerten möglich, wenn ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht an den eigengenutzten Räumlichkeiten (80 % Wohnfläche) des zweiten Gebäudes vereinbart wird? An dem Büro im Einfamilienhaus (20 %, evtl. wesentliche Betriebsgrundlage) wird kein Nießbrauchsrecht im Notarvertrag vereinbart. 2) Ändert sich etwas an der Lösung unter 1), wenn statt des Nießbrauchsrechts lediglich ein lebenslängliches Wohnrecht an den 80 % vereinbart wird? 3) Ist eine unentgeltliche Übertragung des Betriebs nach § 6 III EStG gegen Versorgungsleistungen möglich, die der Übernehmer in seiner Steuererklärung absetzen kann?
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