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§ 6 EStG,Zuschreibung nach vorheriger Teilwertabschreibung,Anwachsung nach BGB

Bei unserem Mandanten wurde im Jahr 2015 eine steuerliche Teilwertabschreibung vorgenommen. Der Teilwert für ein im Betriebsvermögen vorhandenes Grundstück war dauerhaft auf einen Wert von 7 €/qm gesunken, und es wurde vom steuerlichen Wahlrecht der Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung Gebrauch gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechtsform unserer Mandantin noch eine GbR mit zwei Gesellschaftern. Im Jahr 2016 wurde durch den Kauf eines Anteils des Mitgesellschafters aus der bisherigen GbR ein Einzelunternehmen. Mittlerweile beträgt der Wert des Grundstückes aktuell 10 €/qm. Es stellt sich die Frage, ob im jetzigen Einzelunternehmen eine Zuschreibung auf den Grundstückswert vorzunehmen ist, obwohl im Einzelunternehmen keine Teilwertabschreibung erfolgte. Oder sind die nunmehr gebildeten stillen Reserven erst bei Veräußerung/Aufgabe des Einzelunternehmens zu realisieren?
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