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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Bitcoin-Mining

Sachverhalt: Der Steuerpflichtige A, geboren am 26.11.1981, begann bereits Ende 2008, sich mit der Thematik Bitcoin zu beschäftigen, und war bereits in den ersten fachspezifischen (Online-)Foren tätig. Es ist zu erwähnen, dass A ein IT–Liebhaber ist und es sein großes Hobby darstellt, sich mit IT-Hardware und -Software auseinanderzusetzen. A hat das Asperger-Syndrom, was eine Form von Autismus darstellt. Der Bitcoin wurde 10/2008 eingeführt. Seit 07/2012 stellte A seinen Computer als Rechenleistung an ein Netzwerk bereit und erhielt hier als Belohnung Bitcoins („Mining“). Die Belohnung wurde jedoch nicht von einem Netzwerkteilnehmer bezahlt, sondern wurde vom „Bitcoin-System“ neu generiert (so läuft der Geldentstehungsprozess im Bitcoin – vergleichbar mit Erhöhung der Geldmenge seitens der Zentralbanken). Im Zeitraum 10/2013 bis 06/2014 erhöhte A seine zur Verfügung gestellte Rechenleistung (ca. fünf bis sieben Rechner mit jeweils drei bis fünf Grafikkarten) und hat mit anderen Teilnehmern des Netzwerks zusammen Rechenleistung bereitgestellt und erhielt so anteilig nach Rechenleistung weiter Bitcoins als Belohnung („Mining mittels Bitcoin-Pool“). Ab 06/2014 beendete A die Miningtätigkeit endgültig aufgrund der Nichtwirtschaftlichkeit wegen der steigenden Stromkosten. Die Rechner wurden abgebaut und in den Dachboden gestellt. A tat dies alles in den privaten Räumen (Kinderzimmer). A lebt bei seiner Mutter, da er allein nicht leben könnte. Die gewonnenen Bitcoins wurden lokal auf dem PC des A in einem virtuellen Geldbeutel gespeichert („Wallet“). Diese wurden zu großen Teilen auf zwei Bitcoin-Börsen transferiert. Die erste Bitcoinbörse war in Japan gelistet, ist jedoch seit 2014 in Insolvenz und das Verfahren ist anhängig. Bis zur Insolvenz wurden Verkäufe getätigt. Aktuell liegt hier ein Angebot einer Anwaltskanzlei vor, die den Konkursanspruch entgeltlich erwerben würde. Die restlichen Bitcoins wurden ab 2014 auf eine deutsche Börse transferiert. Ein Einkauf von Bitcoins hat auf keiner Plattform stattgefunden. Im Folgenden die Anzahl der Verkäufe pro Jahr auf der Deutschen (Bitcoin-)Börse: 2013: 18  2014: 27  2015: 0    2016: 17  2017: 171 2018: 43 2019: 0 2020: 0 2021: 357 Fragestellung: Mining: Wurde mit Beginn der Tätigkeit ein Gewerbebetrieb begründet? Insbesondere Teilnahme wirtschaftlicher Verkehr und Gewinnerzielungsabsicht? Wie könnte eine mögliche Gewinnerzielungsabsicht widerlegt werden? Altruistischer Ansatz denkbar? Falls Gewerbebetrieb: Ist der Gewinn wie folgt zu ermitteln: Einnahmen (erhaltene Bitcoins/Transaktionsgebühren/…) abzgl. Betriebsausgaben (Strom, Hardware, …) im Zeitpunkt des Erhalts der Belohnung (Bitcoin). Falls ein Gewerbebetrieb vorgelegen hat, handelt es sich um eine Betriebsaufgabe in 06/2014 mit der Folge, dass die Bitcoins ins PV übergegangen sind? Falls ja, beginnt damit im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe für die übergegangenen Bitcoins in das PV die einjährige Spekulationsfrist des § 23 (1) S. 1 Nr. 2 EStG? Falls PV vorliegt, was sind die Rechtsfolgen? Verkauf Bitcoins: Je nach Einordnung zu obiger Fragestellung bitte die Rechtsfolgen aufzeigen.
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