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Auflösung von Rücklagen,steuerliche Auswirkungen

Meine Mandantin GmbH & Co. KG hatte in ihrem Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass jährlich eine Rücklage i.H.v. 20 % des Gewinns zu bilden sei. Diese stand für Auszahlungen an die Gesellschafter nicht zur Verfügung. Per Gesellschaftsbeschluss wurde die Bildung der Rücklage aufgehoben und danach wurden die bestehenden Rücklagen auf das Kapitalkonto (auszahlungsfähig) des Gesellschafters verbucht. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich?
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