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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Veräußerungsgewinn

Vater und Sohn sind zu je 50 % an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt. Der Vater schenkte vor fünf Jahren seinem Sohn ein Grundstück, das betrieblich genutzt wird und seinem Sonderbetriebsvermögen zugeordnet ist. Er behält sich den Nießbrauch vor. Somit war das Grundstück weiterhin seinem SoBV zugeordnet. Nun verkauft er auch seine Mitunternehmeranteile an der Steuerberatungspraxis an seinen Sohn. Der Nießbrauch besteht unverändert. Der Vater gibt die Einkünfte jetzt als V+V an. Da das Grundstück weiterhin betrieblich genutzt wird, führt der Sohn dieses in seinem Sonderbetriebsvermögen fort. Dabei werden Mieterträge und Abschreibungen weiterhin beim Vater (V+V) angesetzt. Im Sonderbetriebsvermögen des Sohns werden die Abschreibungen über Privatentnahme neutralisiert. Entsteht durch den Wechsel der Sonderbetriebsvermögen (von Vater auf Sohn) eine Entnahme bzw. ein Veräußerungsgewinn? Das Grundstück wird weiterhin vom Sohn als Betriebsvermögen für die Praxis genutzt und die Miete als Aufwendung abgesetzt.
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