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§ 16 Abs. 2 EStG,maßgeblicher Zeitpunkt,Teilzahlungen

Ein Mandant ermittelt den Gewinn nach § 4 (3) EStG. Bei Veräußerung des Betriebs zum 1.4.2023 entsteht ein Veräußerungsgewinn. Der entsprechende Vertrag soll jetzt unterschrieben werden. Ein Teil des Kaufpreises von 150 T€ soll möglicherweise als „Anzahlung“ im Jahr 2022 gezahlt werden, der Rest im Jahr 2023. 1. Ist die „Anzahlung“ im Jahr 2022 zu versteuern oder im Rahmen der Betriebsaufgabe im Jahr 2023? 2. Gefährdet eine Teilzahlung im Jahr 2022 die Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG und/oder des Freibetrags nach § 16 (4) EStG?
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