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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Sonderbetriebsvermögen

Ausgangssachverhalt: Es besteht eine Gemeinschaftspraxis in Form einer GbR aus den Fachärzten A (Anteil 45 %), B (Anteil 45 %) und C (Anteil 10 %). Daneben besteht eine GbR aus denselben Ärzten A, B und C mit den identischen Beteiligungsverhältnissen. Der Zweck dieser GbR besteht darin, dass ein MRT-Gerät ausschließlich an die Gemeinschaftspraxis vermietet wird. Fragestellung: 1) Hat die GbR (Vermietung MRT-Gerät) originäres Betriebsvermögen, oder handelt es sich bei dem MRT-Gerät um Sonderbetriebsvermögen der Gemeinschaftspraxis? 2) Wenn kein Sonderbetriebsvermögen vorliegt, was für Einkünfte erzielt die GbR (Vermietung MRT-Gerät)?
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