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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Die xy-GmbH hat im Zuge eines Asset-Deals sämtliche Wirtschaftsgüter verkauft. Verblieben ist eine Pensionszusage. Die Pensionszusage wird derzeitig mtl. an die berechtigte Geschäftsführerin (§ 19 EStG) ausgezahlt. Außerdem leistet die Geschäftsführerin in geringem Umfang Beratungstätigkeiten für den Erwerber der Assets, der das operative Geschäft in einer eigenen Gesellschaft weiterführt. Für die Beratertätigkeit schreibt die xy-GmbH Rechnungen auf Stundenhonorarbasis. Den Sitz der Gesellschaft hat die Geschäftsführerin an ihre Privatadresse verlegt, dort unterhält sie ein Arbeitszimmer. Die Finanzverwaltung geht nun von einer Betriebsaufspaltung bei dieser „Rentner-GmbH“ aus. Da die xy-GmbH nicht mehr werbend am Markt auftritt, sehe ich die Begründung als Betriebsvermögen in Form des Arbeitszimmers als nicht gegeben. Die Vermietung des Büros an die GmbH im privaten Einfamilienhaus stellt für mich Einkünfte aus V+V im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung dar. Wie sehen Sie die Rechtslage?
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