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Hybrid,Leasing

Ein Mandant hat im Kalenderjahr 2019 einen Pkw V Hybrid mit einer elektrischen Reichweite von 43 km mit einem CO2-Wert von 72 g/km geleast, so dass er für die gesamte Leasingdauer – da alle Voraussetzungen im Jahr 2019 erfüllt waren – die private Nutzung mit der Hälfte der 1-%-Regelung (0,5 %) versteuert hat. Der Pkw ist deswegen anteilig von der Kfz-Steuer für zehn Jahre befreit und hat ein E-Kennzeichen. Im Jahr 2022 endet der Leasingvertrag und der Mandant möchte den Pkw von der Leasinggesellschaft kaufen. Zu unserer Frage: Kann er weiterhin für die private Pkw-Nutzung die Hälfte der 1-%-Regelung (0,5 %) versteuern oder muss er diesen mit der vollständigen 1-%-Regelung versteuern, da der gebrauchte Pkw neu angeschafft wurde, aber nicht die aktuellen Vorgaben bzgl. der elektrischen Reichweite von aktuell 60 km oder den CO2-Wert von 50g/km unterschreitet?
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