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§ 48b Abs. 1 Satz 1 EStG,Gültigzeit Freistellungsbescheinigung,Einbehalt 15 % Bauabzugssteuer

Muss die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bei Zahlung der Rechnung durch den Leistungsempfänger noch gültig sein? Sachverhalt: Der Mandant ist ausländischer (polnischer) Unternehmer und besaß als solcher eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Die Bescheinigung ist zwar mittlerweile abgelaufen, jedoch wurden sämtliche Leistungen wie auch die Ausstellung der Rechnung im Gültigkeitszeitraum der Bescheinigung erbracht/erstellt. Die Bescheinigung wurde dem Kunden ausgehändigt. Der Kunde ist nun dennoch der Meinung, die Bauabzugsteuer müsse durch ihn einbehalten und an das FA abgeführt werden, weil die Bescheinigung im Zeitpunkt der Zahlung noch gültig sein müsse.
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