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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Meine Mandantin hat vor 2,5 Jahren ihre Gewerbehalle an den Sohn gegen 100 % Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Sohn betreibt in der Halle seinen Gewerbebetrieb in Form einer GmbH (50 % beteiligt, 50 % die Ehefrau, beide Geschäftsführer). Damals haben wir das Thema Betriebsaufspaltung erörtert. Die Übertragung unter 100 % Nießbrauchsvorbehalt führte nicht zur Betriebsaufspaltung. Nun will meine Mandantin einen Teilverzicht auf den Nießbrauchsvorbehalt notariell erklären (50 %), so dass dem Sohn zukünftig auch 50 % der Überschüsse aus der Halle zustehen. Hier stellt sich jetzt wiederum die Frage: Führt der Verzicht auf einen Teil des Nießbrauchvorbehalts und eine zukünftige quotale Aufteilung 50 % meine Mandantin und 50 % Sohn jetzt zu einer Betriebsaufspaltung? Meines Erachtens nicht, denn ich sehe das wie eine Grundstücksgemeinschaft. Weder meine Mandantin noch der Sohn haben die Mehrheit, also können sie de facto über die Bewirtschaftung der Halle nur gemeinschaftlich entscheiden.
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